Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12401

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst ist mit Schreiben vom 14. Februar 2018 vom Naturraum Klützer Winkel e.V. einen Antrag auf Änderung der Satzung über die Sondernutzung des Strandsbereichs der Gemeinde Kalkhorst zu Badezwecke erhalten.

 

Die Satzungsänderung umfasst die Anpassung des Zeitraum zum Mitführen von Hunden im Strandbereich. Aktuell regelt § 4 Abs. 1 der Satzung, dass in der Zeit vom 01. Mai bis 15. September eines jeden Jahres im gekennzeichnete Strandbereich die Mitnahme von Hunden erlaubt ist. Zum Schutz des vor dem Aussterben bedrohten Sandregenpfeifers im Grenzküstenstreifens zwischen Priwall und Steinbeck soll die Satzung angepasst werden.

 

Der Naturraum Klützer Winkel e.V. schlägt vor, dass in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres nur im gekennzeichneten Strandbereich die Mitnahme von Hunden erlaubt ist. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg - Untere Naturschutzbehörde - steht einer entsprechenden Anpassung nichts im Wege. Auch eine weitreichendere Regelung wird seitens der Fachbehörde begrüßt.

 

Ergänzung:

Ein Bürger der Gemeinde schlägt vor, eine Regelung zu fassen, die täglich in der Zeit vor 9.00 Uhr und nach 19.00 Uhr das Verbot von Hunden am Strand aufhebt. Eine derartige Regelung ist aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht umsetzbar.      

 

Mit e-Mail vom 06. April 2018 fragte eine Bürgerin an, ob das Reiten an / in  der Ostsee im Bereich des Hundesstrandes in der Saison möglich ist. Sofern die Gemeinde eine entsprechende Regelung schaffen möchte, ist diese in der Satzung zu regeln.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die anliegende Neufassung der Satzung über die Sondernutzung des Strandsbereichs der Gemeinde Kalkhorst zu Badezwecke.

 

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Finanz. Auswirkung


Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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