Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12637

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow hat in der Lindenstraße (ab Ortseingang aus Richtung Wismar bis zum Kreuzungsbereich Am Schwanenteich / Wischer Straße / Lindenstraße) die Straßenbeleuchtung erneuert und erweitert. Da diese Maßnahme nur die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung umfasst, ist für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen eine Kostenspaltung vorzunehmen. Damit bleibt für die Gemeinde die Möglichkeit gegeben, künftig bei eventuellen weiteren Maßnahmen an Teileinrichtungen (z.B. Gehweg, Straßenentwässerung) - auch vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer der Straßenbeleuchtung - weitere Straßenbaubeiträge zu erheben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die beitragsrechtliche Kostenspaltung für die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Lindenstraße (ab Ortseingang aus Richtung Wismar bis zum Kreuzungsbereich Am Schwanenteich / Wischer Straße / Lindenstraße). Die hier vorzunehmende Straßenbaubeitragserhebung umfasst ausschließlich die Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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