Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12601

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung zum Erlass einer Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) am 23.03.2016 und dem Inkrafttreten der Satzung am 01. Januar 2017 wurde die Kurabgabe im Gebiet der Gemeinde Zierow eingeführt.

Aus der laufenden Rechtsprechung ergibt sich die Notwendigkeit, die Kalkulation nicht nur jährlich vorzunehmen, sondern zusätzlich beschließen zu lassen und die Abgabensätze ggf. zu korrigieren.

Bei der Kalkulation für das Jahr 2017 handelte es sich um eine sog. Vorauskalkulation, die nach Ablauf des kalkulationszeitraumes anhand der tatsächlichen Aufwendungen und Erträge nach zu kalkulieren ist.

Kalkulationszeitraum ist das einzelne Erhebungsjahr.

Die Kalkulation für das Jahr 2017 und 2018 (Prognose) wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Kalkulation für das Jahr 2019 wird zusammen mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2019 vorgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Erhebung der Kurabgabe für die Erhebungsjahre 2017 und 2018. Für das Erhebungsjahr 2017 wird ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. Die §§ 6 und 7 der Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben bleiben demnach unverändert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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