Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12710

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Sicherung des Dauerwohnens soll der B- Plan Nr. 43 „Albin Köbis Siedlung aufgestellt werden. Im Rahmen des Bauausschusses wird der Geltungsbereich und die Vergabe des Planungsauftrages festgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 für das Wohngebiet „Albin Köbis Siedlung“.

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 wird wie folgt begrenzt:

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2. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

Sicherung der Dauerwohnnutzung in einem Wohngebiet.

 

3. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der Ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Kosten sind Bestandteil des Haushaltsplanes

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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