Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12695
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 "Zierow Strand" der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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04.09.2018
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19.09.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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26.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 24.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Bereich des Badestrandes und das angrenzend touristisch geprägte Gebiet.
Planungsziel ist, den Bebauungsplan als zentrales Steuerungsmittel der Gemeinde für eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzusetzen und um gegen Missstände oder Fehlentwicklungen, die bereits eingetreten sind oder in naher Zukunft drohen einzutreten, planerisch einschreiten zu können.
Die Sicherung der Zweckbestimmung des Plangebietes für den Tourismus- und die Freizeitwirtschaft sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.
Der Vorentwurf wird dieser städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.
Hinweis :
Zur Sicherung der Planung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow am 24.05.2017 eine Veränderungssperre erlassen, die mit ihrer Bekanntmachung am 28.06.2017 für zwei Jahre in Kraft getreten ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“.
2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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638,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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