Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12691

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat das Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich der Wochenendhaussiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen notwendig.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist diese Fläche wie folgt dargestellt:

-          Sondergebiet Wochenendhäuser (§ 10 Abs. 3 BauNVO).

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet. Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes (gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB) ist nicht vorzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Geltungsbereich des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 in Boltenhagen umfasst den als Sondergebiet Wochenendhäuser im Bebauungsplan Nr. 9 festgesetzten Teil des Grundstückes der Wochenendsiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. und wird wie folgt begrenzt:             

-          nördlich: durch die bebauten Grundstücke südlich der Ostseeallee Nr. 72 bis
90a,b,c,

-          östlich: durch das im Bebauungsplan Nr. 9 festgesetzte Sondergebiet
Ferienwohnungen auf dem östlichen Grundstück der Wochenendsied-                            lung Tarnewitz-Mariannenweg e.V.,

-          südlich: durch die bebauten Grundstücke nördlich der Straße "Am Reek" Nr. 17
bis Nr. 43,

-          westlich: durch die bebauten Grundstücke nördlich der Straße "Am Reek"
Nr. 15a, 15b.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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