Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12690

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich der Wochenendhaussiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch.

Der Entwurf der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 08. Mai 2018 bis 11. Juni 2018 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

In den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde der Verfahrensführung nach § 13a widersprochen. Es wurden Anregungen zu einzelnen Festsetzungen gegeben. Es wurde vor dem Hintergrund der eingeschossigen Bauweise auf die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

 

In der Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg wurden Hinweise zur Aktualität der Rechtsgrundlagen gegeben. Es wurden keine entgegenstehenden Belange der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Wasserbehörde, der unteren Abfallbehörde, der unteren Bodenschutzbehörde, der unteren Immissionsschutzbehörde hervorgebracht. Es wurden allgemeine Hinweise zum Brandschutz gegeben. Es besteht keine Betroffenheit von Bau- und Bodendenkmalen. Es wurden keine Einwände oder Bedenken der Kommunalaufsicht, der Straßenaufsichtsbehörde, des Straßenbaulastträgers und des Fachdienstes Öffentlicher Gesundheitsdienst gegeben. Das Kataster- und Vermessungsamt gab Hinweise.

 

Von weiteren beteiligten Behörden wurden keine Einwände oder Bedenken vorgetragen. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist bereits vorhanden und gesichert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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