Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12608

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Hier: Neugestaltung Kita Vorplatz/L02 (Projekt 033) und Neubau Radweg Gramkow-Beckerwitz (Projekt 006)

Detaillierte Ausführungen erfolgen im als Anlage beigefügtem Vorbericht unter Punkt 4.3. – Übersicht über die Entwicklung der Investitionen; Erläuterungen insb. Darstellung der Notwendigkeit gemäß § 17a GemHVO.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Vorbericht erläutert.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2018

Reduzieren

Anlagen

Loading...