Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12608
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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22.08.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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22.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Hier: Neugestaltung Kita Vorplatz/L02 (Projekt 033) und Neubau Radweg Gramkow-Beckerwitz (Projekt 006)
Detaillierte Ausführungen erfolgen im als Anlage beigefügtem Vorbericht unter Punkt 4.3. – Übersicht über die Entwicklung der Investitionen; Erläuterungen insb. Darstellung der Notwendigkeit gemäß § 17a GemHVO.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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216,4 kB
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