05.07.2018 - 19 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Gutshaus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Steigmann erläutert kurz die Beschlussempfehlung des Bauausschusses.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Für das Gebiet um den alten Gutshof in Redewisch zwischen der Dorfstraße im Norden, begrenzt durch die Wegeverbindung Redewisch-Wichmannsdorf im Nordosten, dem Flurstück 262 (Grundshägener Bach) im Südosten, der nördlichen Grenzen des Flurstücks 265 im Südwesten sowie der Bebauungs Dorfstraße Nr. 49 und 50 im Nordwesten, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung des Planes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 erfolgt und welche Auswirkungen damit verbunden sind.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet in Redewisch zwischen der Dorfstraße im Norden, den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Westen, der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten sowie den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 260, 259, 258, 257, 256, 255 im Südosten und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen. Es ist gem. § 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=99480&selfaction=print