04.07.2018 - 5 Renaturierung Zierower Bach: Vorstellung des Pl...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Kästner vom Büro biota und Herr Brüsewitz vom WBV stellen das umfangreiche Vorhaben inhaltlich knapp vor. Teilweise neuer Verlauf mit Wirtschaftsweg und Bepflanzung. Der längere Lauf dient auch zur Reduzierung des Bachgefälles. Der Zulauf Schwanenteich muss gedrosselt erfolgen. Die Unterlagen liegen nun zur Einreichung der notwendigen Genehmigung (Genehmigungsplanung) vor. Das Vorhaben ist aus Sicht des WBV abgerechnet. Leistungen bezüglich der betroffenen Eigentümer wurden wegen des geplanten BOV nicht durchgeführt und entsprechend auch nicht abgerechnet. Auf Nachfrage würde Frau Kästner (biota) für einige Punkt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Verfügung stehen. Die Anforderungen, die sich aus einer fachtechnischen Prüfung ergeben, müssten dann ggf. durch eine Weiterbeauftragung bzw. Neubeauftragung von Planungsleistungen eingearbeitet werden. Die Beantragung einer Genehmigung ist derzeit jedoch aussichtslos, da die betroffenen Grundstückseigentümer im Verfahren beteiligt werden müssen (geplant über BOV). Der Straßenbau Zierow - Eggerstorf ist eine eigene Maßnahme und somit ist die Querung des Zierower Baches nicht Bestandteil dieser Planung. Die notwendigen Informationen zur Durchlässigkeit wurden weitergegeben. Durch die notwendige Berme (Otterwanderung) und die Gewässerausbildung (Fischaufstieg) ergibt sich ein notwendiger Durchlass > 2 m lichte Weite.

Die Maßnahme Zierower Bach geniest eine hohe Priorität im Land. Das Vorhaben ist mit 90% über die WRRL förderfähig. Förderungen darüber hinaus sind derzeit nicht bekannt. Die Kosten würden bei der Gemeinde verbleiben. Die Kosten belaufen sich auf derzeit etwa 766 TEuro. Dabei wurde ein Baukostenanteil von netto 108 TEuro für die Querung des Weges Zierow-Eggerstorf berücksichtigt.

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Anlagen zur Vorlage