04.06.2018 - 5 Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperr...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Die Finanzausschuss-Mitglieder gehen jede einzelne Position des gesamten Teilergebnishaushaltes 2018 durch und gleichen die Rechnungsergebnisse 2016 sowie 2017 mit dem geplanten Ansatz in 2018 ab.

 

Die Sperrbeträge sind als Anlage diesem Protokoll beigefügt.

 

In Summe werden 230.000,00 € gesperrt, wobei die Position „Aufwendung für die Erstellung von B-Pläne“ hier noch nicht berücksichtigt wurde. Hier ist zunächst ein Gespräch mit der Fachbereichsleitung Bauwesen Frau Schultz sowie Herrn Mahnel erforderlich, welche Möglichkeiten bestehen, die Aufwendungen zu kürzen, ohne dass negative Folgen für die Stadt Klütz (illegales Ferienwohnen) entstehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Erträge für die Umlegung der WBV-Gebühren zu verdoppeln, da in 2018 auch noch das Jahr 2017 mit abgerechnet wird, sodass man auf eine Ergebnisverbesserung um 271.500,00 € kommt, zzgl. möglicher Kürzung aus dem Produktsachkonto „Erstellung von B-Plänen“.

 

Damit ist noch nicht die geforderte Summe der Rechtsaufsichtsbehörde erreicht. Die Rechtsaufsicht ermöglicht es aber auch einen Maßnahmeplan festzulegen, in dem die Stadtvertretung sich dazu verständigt, wie dann in Zukunft der Jahresfehlbetrag verringert werden kann.

 

Hierzu werden folgende Festlegungen getroffen:

  • Produkt Friedhof – Die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Stadt Klütz (vom 28.12.2010)  soll bis zum nächsten Finanzausschuss dringend neu kalkuliert werden.
  • Der Winterdienst soll ähnlich wie eine Straßenreinigungssatzung über eine Satzung auch auf die Nutzungsberechtigten umgelegt werden.

 

Für das Schreiben an die uRAB wird außerdem formuliert, dass  alle Satzungen der Stadt Klütz auf den Prüfstand kommen und alle Kalkulationen entsprechend überprüft werden. Des Weiteren ist es möglich, zukünftig noch mehr Leistungen durch den städtischen Bauhof durchführen zu lassen, sodass es auch in einzelnen Produkten zu Einsparungen kommt, die sich zurzeit noch nicht mit 100 % iger Sicherheit abschätzen lassen bzw. auch noch nicht, weil noch nicht die entsprechende  Technik beim Bauhof vorhanden ist, umsetzen lassen.


Herr Jung spricht ebenfalls an, dass man auch prüfen sollte, welche neuen Ertragsmöglichkeiten es gibt und bringt dabei die Möglichkeit – Klütz als Erholungsort anzuerkennen – ins Spiel.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Arbeitsaufträge wurden an die zuständigen Fachbereiche (FB I für Friedhof; FB III für Winterdienst)

zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage