06.06.2018 - 9 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erörtert den Sachverhalt und stellt die Varianten vor. Der Bürgermeister gibt den Vorschlag, die Variante zzgl. den Kosten mit dem Vorhabenträger abzustimmen. Herr Steigmann ergänzt diesbezüglich, dass bereits ein Treffen mit dem Vorhabenträger, dem Amt und den Planer stattfand. Hier wurden dem Vorhabenträger ausführlich die Kosten erläutert. Er erklärte sich damit einverstanden. Die anwesenden Ausschussmitglieder sprechen sich für die (Variante 3) aus. Hier sollen zusätzliche Ausgleichsflächen geschaffen werden, Diese werden auf Gemeindegebiet realisiert. Die Kosten für den Ausgleich trägt die Gemeinde. Anschließen lässt Herr Steigmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Der Geltungsbereich des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14  wird wie folgt begrenzt:

-                       im Norden: durch die Straße "Tarnewitzer Huk",

-                       im Osten: durch das Grundstück An der weißen Wiek Nr. 2 und 4,

-                       im Süden: durch die Grünfläche,

-                       im Westen: durch das Grundstück Tarnewitzer Huk 18.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt, die Variante 3 auszuführen, mit zusätzlichen Ausgleichsflächen auf Gemeindegebiet.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Aufzunehmen ist zusätzlich noch, dass der Bauausschuss empfiehlt, die Variante 3) auszuführen, mit zusätzlichen Ausgleichsflächen auf Gemeindegebiet.

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Anlagen zur Vorlage