07.05.2018 - 10 Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung übergibt das Wort an Frau Schmidt.

 

Sie erläutert ausführlich den Haushalt. Im Weiteren geht sie gesondert auf den Jahresfehlbetrag, vor Änderung der Rücklagen, von 890.000,00 € ein. Wie bereits im Finanzausschuss ausführlich geprüft, entsteht dieser durch laufende Kosten für Einrichtungen, die die Stadt als Grundzentrum vorhalten muss, wie z. B. Schule, Mehrzweckhalle, Literaturhaus, Stadtbibliothek, Feuerwehr und die Neuerrichtung des städtischen Bauhofs. Ergänzend trägt Frau Schmidt über die neuauferlegten Fonds nach FAG 2018 vor. Hier zum einen der § 22 a Fehlbetragszuweisung, wo die Stadt Klütz nach erster Prüfung einen Anspruch auf Zuweisung in Höhe von ca. 166.000,00 € hätte. Voraussetzung ist allerdings, dass die Jahresrechnungen für die Jahre, in denen ein Anspruch auf o.g. Zuweisung besteht, vorliegen, da anderenfalls nur 80 % der Zuweisungen ausgekehrt werden.

 

Auch für die sogenannten Altschulden wurde ein Fonds auferlegt. Hier liegen allerdings noch keine Antragsregularien vor. Herr Ellenberg regt an, dass man sich dennoch schon jetzt ins Gespräch bringen sollte, möglicherweise durch einen Brandbrief an das Ministerium.

 

Es kommt zu einer regen Diskussion unter den Stadtvertretern, u.a. über die finanzielle Ausstattung der Gemeinden durch das Land.

Herr Heselhaus hinterfragt, ob man den hohen Jahresfehlbetrag so ohne weiteres hinnehmen kann und regt eine Konzepterstellung für die kommenden Jahre an, um Einsparungen vornehmen zu können. In diesem Zusammenhang teilt Frau Palm mit, die beste Möglichkeit zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages besteht darin, neue Baugebiete zu erschließen, um mehr Einwohner zu bekommen, weil das bedeutet im Umkehrschluss auch mehr Schlüsselzuweisung.

 

Im Anschluss an die Diskussion lässt Herr Jung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der Anlagen sowie die Änderungen/Ergänzungen des Finanz- und Hauptausschusses.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:

10

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden mit Schreiben per 08.05.2018 an die untere Rechtsaufsicht mit der Bitte um Genehmigung gesandt. Entwurf der HH Verfügung liegt vor. Sperrverfügung gemäß § 51 KV MV erforderlich. FA terminiert auf den 04.06.2018 zur Festlegung der Sperrbeträge.

 

 

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Anlagen zur Vorlage