24.04.2018 - 4 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Ost...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

1.

Herr H.-O. Schmiedeberg erläutert das Zustandekommen der heutigen Sitzung, bezogen auf den Schriftsatz von Herrn Gniwotta vom 10.04.2018. Im Weiteren fordert Herr H.-O. Schmiedeberg Herrn Gniwotta auf, seinen Antrag zu begründen. Herr Gniwotta nimmt wie folgt Stellung:

Am 10.04.2018 wurde er zum Sachverhalt informiert, dass ein Klageverfahren anhängig ist, mit einer Schadensersatzforderung im Bereich von etwa 2 Mio€. Dies war für ihn der Anlass, darum zu bitten, dass in einer weiteren Finanzausschusssitzung dieser Punkt geklärt wird, da dies Einfluss auf die Rückstellungen im Gemeindehaushalt hat. Wichtig ist dies insbesondere, da der kommende Haushalt ein Doppelhaushalt sein wird. Weitere Themen, die er für sich als ungeklärt darstellt, sind im Haushaltsplanentwurf: die sinkenden Straßenreinigungsgebühren; der auf „Null“ gesetzte Kita-Zuschuss u.a.. Zur Angelegenheit Schadensersatzforderung erläutert er weiterhin, dass seitens des Gerichtes bereits an den Kläger bzgl. Vergleichsverhandlungen herangetreten worden sei.

Er äußert sich auch auf Aufforderung nicht dazu, von wem er diese Informationen erhalten hat.

 

Der Bürgermeister, Herr Chr. Schmiedeberg, nimmt ausgiebig zum Verlauf des Gerichtsverfahrens Stellung. Er betont nochmals, dass zu keiner Zeit davon auszugehen war, dass die Gemeinde den Rechtsstreit verliert. Er berichtet über Unregelmäßigkeiten bzgl. der Weitergabe von Dokumenten an die Gegenseite. Ggf. sollte die Gemeinde prüfen, ob diesbezüglich ein Untersuchungsauschuss eingerichtet werden soll.

 

Im Weiteren erläutert Herr H.-O. Schmiedeberg das Verfahren aus seiner Sicht. Es ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit gewonnen wird. Deshalb bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie man mit den Schadensersatzforderungen umgeht. Er unterbreitet folgende Vorschläge:

 

Variante 1)

Es werden keine Rückstellungen gebildet. Auf Grundlage dessen, dass die Gemeinde davon ausgeht, dass der Prozess gewonnen wird und insofern keine Schadensersatzkosten auf die Gemeinde zukommen. Dies ist vorab von der Rechtsaufsicht zu prüfen.

 

Variante 2)

Im Jahre 2011 wurde in der Eröffnungsbilanz eine Rückstellung gebildet, bzgl. dieses Gerichtsverfahrens und evtl. zu erwartende Schadensersatzansprüche in Höhe von 300.000,00 €. Aufgrund der Einschätzung der Anwälte zum Ausgang des Verfahrens wurde diese Rückstellung im Jahre 2016 aufgelöst. Diese Rückstellung aus dem Jahre 2016 könnte wieder aktiviert werden, da die Jahresrechnung für das Jahr 2016 noch nicht vorliegt.

 

Variante 2a)

Gleicher Sachverhalt. Die aufgelöste Rückstellung aus dem Jahre 2016 wird reaktiviert. Zusätzlich werden 100.000,00 € im Jahre 2018 im Haushalt berücksichtigt, sodass insgesamt eine Rückstellung für dieses Verfahren in Höhe von 400.000,00 € zur Verfügung stehen würde.

 

Variante 3)

Im Jahre 2018 werden im Haushaltsplan 400.000,00 € Rückstellung gebildet.

 

Der Ausschuss berät sich mit der Verwaltung zum Für und Wider der verschiedenen Varianten. Favorisiert wird Variante 2). Herr H.-O. Schmiedeberg lässt über die Varianten abstimmen:

 

Variante 3)Einstimmig abgelehnt

Variante 2a)Einstimmig zugestimmt.

 

Somit ist die Entscheidung für Variante 2a) gefallen. Gleichzeitig weist Herr H.-O. Schmiedeberg darauf hin, dass im Vorbericht darauf hingewiesen werden soll, dass die Rückstellung aus rein kommunalrechtlichen Bestimmungen, ohne Schuldanerkenntnis im Gerichtsverfahren erfolgt.

 

2.

Haushaltsposition 28101 – Zuschüsse an Vereine

Frau Schiffer stellt den Antrag, dass Budget von 4.000,00 € auf 5.000,00 € zu erhöhen. Da hier eine Vermischung zwischen Vereinen und Seniorenbeirat erfolgt ist. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Im Weiteren lässt der Finanzausschuss-Vorsitzende, Herr H.-O. Schmiedeberg, über den gesamten nunmehr wieder geänderten Haushaltsplanentwurf abstimmen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Doppelhaushalt 2018/2019, nebst den vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen, einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

6

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Der Bürgermeister, Herr Chr. Schmiedeberg, bittet darum, die Klagerwiderung den Gemeindevertretern und den Mitgliedern des Bauausschusses zur Verfügung zu stellen.

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Anlagen zur Vorlage