22.03.2018 - 7 Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Hohenkirche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do, 22.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ausschussmitglieder besprechen den Sachverhalt und kommen zu dem Schluss, dass eine Aufhebung des gesamten B-Planes Nr. 8 empfohlen werden sollte. Der VE-Plan Nr. 4 mit der 1. Änderung hätte weiterhin Bestandskraft. Die verbleibenden bebauten Bereiche der Ostseestraße wären nach § 34 BauGB zu bewerten. Hier waren die Festsetzungen des B-Plans stark regulierend/einschränkend.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung hebt die Satzung über den B-Plan Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Gramkow im Ortsteil Beckerwitz vollständig auf. Die Aufhebung ist öffentlich bekannt zu geben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Gramkow.
- Der Geltungsbereich der Satzung über die Teilaufhebung wird wie folgt begrenzt:
- nordöstlich: durch den Moorweg,
- südlich bzw. südöstlich:durch die Grundstücke Ostseestraße Nr. 1, 7, 9, 11, 13, 15 und Moorweg 3,
- westlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Die Planungsziele bestehen in der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den nördlichen Bereich. Es ist beabsichtigt, die Wohnfunktion zurückzunehmen und die Flächen als Grünflächen im Außenbereich zu belassen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Aufstellungsverfahren zur Teilaufhebung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht erstellt.
- Der Vorentwurf wird gebilligt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist mit dem Vorentwurf vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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