22.03.2018 - 7 Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Hohenkirche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder besprechen den Sachverhalt und kommen zu dem Schluss, dass eine Aufhebung des gesamten B-Planes Nr. 8 empfohlen werden sollte. Der VE-Plan Nr. 4 mit der 1. Änderung hätte weiterhin Bestandskraft. Die verbleibenden bebauten Bereiche der Ostseestraße wären nach § 34 BauGB zu bewerten. Hier waren die Festsetzungen des B-Plans stark regulierend/einschränkend.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung hebt die Satzung über den B-Plan Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Gramkow  im Ortsteil Beckerwitz vollständig auf. Die Aufhebung ist öffentlich bekannt zu geben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Gramkow.

 

  1. Der Geltungsbereich der Satzung über die Teilaufhebung wird wie folgt begrenzt:
    - nordöstlich:         durch den Moorweg, 
    - südlich bzw. südöstlich:durch die Grundstücke Ostseestraße Nr. 1, 7, 9, 11, 13, 15 und                                                         Moorweg 3,             
    - westlich:          durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den nördlichen Bereich. Es ist beabsichtigt, die Wohnfunktion zurückzunehmen und die Flächen als Grünflächen im Außenbereich zu belassen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Das Aufstellungsverfahren zur Teilaufhebung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht erstellt.

 

  1. Der Vorentwurf wird gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist mit dem Vorentwurf vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage