16.01.2018 - 7 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die vereinfachte 3. Änderung des Bebauungsplanes    Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen (ehemals Satzung der Gemeinde Gramkow) für das Gebiet südlich und westlich des Golfplatzes in Hohen Wieschendorf. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

2.Das Plangebiet der vereinfachten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen im Bereich Hohen Wieschendorf westlich und südlich des Golfplatzes wird begrenzt:

-nördlich:durch das bebaute Grundstück Birdieweg 1 (Flurstück 19/9),

-                                         östlich:durch unbebaute Grundstücke östlich des Birdieweges bzw. des im Plan festgesetzten Geh- und Radweges (Flurstücke 16/23, 16/22, 16/33),

-  südlich:durch unbebaute Grundstücksflächen des Bebauungsplanes Nr. 6

(Grenze des Bereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 – in

Aufstellung),

-  westlich:durch bebaute Grundstücke am Birdieweg 3, 5, 7, 9 (Flurstück 18/13 und das Flurstück 18/14).

 

3.Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen für die beabsichtigte Neubebauung mit Neufassung der Baugrenzen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage