18.12.2017 - 8 Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Claus fragt nach, warum bei der Hebesatzsatzung der Hebesatz für die Gewerbesteuer schon hinterlegt ist. Frau Gerloff erläutert, dass es in der vorliegenden Hebesatzsatzung nicht um den Beschluss des Hebesatzes für die Gewerbesteuer, sondern lediglich um die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B geht.

 

Herr Claus stellt den Antrag, die Höhe des Hebesatzes für die Gewerbesteuer im nächsten Finanzausschuss zu diskutieren. Hierzu soll die Verwaltung eine Aufstellung erarbeiten, aus der ersichtlich wird, wie hoch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind und wie die Einnahmenentwicklung auf Grund der Erhöhung des Hebesatzes ist.

 

Dem Antrag wird einstimmig gefolgt.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 565 %, Grundsteuer B 350 % und Gewerbesteuer 310%.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Satzung beim Landkreis angezeigt und im Internet veröffentlicht.

 

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Anlagen zur Vorlage

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