05.12.2017 - 5 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 41...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Di, 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 41 "Klützer Straße/ Rudolf-Breitscheid-Straße".
Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 41 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten:durch die Klützer Straße,
- im Nordosten:durch das Grundstück Klützer Straße 3, durch das Grundstück der Kita "Strandkinnings" in der Klützer Straße 5a,
- im Südosten:durch die Parkanlage nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße sowie durch die östliche Grundstücksgrenze Rudolf-Breitscheid-Straße 10,
- im Südwesten:durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen sowie durch das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 6.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Sicherung der Dauerwohnnutzung in dem Wohngebiet.
- Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 41 "Klützer Straße“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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