23.11.2017 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 "Erweiter...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  1. Es ist abzuprüfen, ob die vorgesehenen Stellplätze für die Erweiterung ausreichend sind.
  2. Weiterhin ist auf der Basis des Flächennutzungsplanes abzuprüfen, welche Entwicklungen sich die Stadt Klütz auf den Flächen zwischen Kaufhaus Stolz und der Stadt Klütz sowie bis zum Ortsausgang linksseits vorstellt.
  3. Es ist zu hinterfragen, wieviel Arbeitsplätze geschaffen werden und ob eine Steuerung der Gewerbesteuer möglich ist, dahingehend, dass die Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Klütz erhöht werden.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 37 "Erweiterung Kaufhaus Stolz" in Klütz.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerflächen),

-          südöstlich: durch die "Boltenhagener Straße", 

-          südwestlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerflächen),

-          nordwestlich:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerflächen).

 

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Erweiterung der Verkaufsfläche auf ca. 1.490 m² für das Kaufhaus Stolz am Standort Klütz und somit Festsetzung eines Sondergebietes für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 37 "Erweiterung Kaufhaus Stolz" der Stadt Klütz wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage