07.09.2017 - 5 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Änderungen sind noch in die Satzung einzuarbeiten:

 

§ 3 Gestalt der Baukörper

  • Absatz 6 und 7 bleiben erhalten
  • Absatz 10: Die Zeichnungen sind an die Beschlusslage anzupassen, Beibehaltung Sockel und Traufhöhe

 

§ 4 Dächer

  • Absatz 5: Hier bleiben die Worte „hellgraue Wellplatten bzw. Bleche“ erhalten.
  • Absatz 6: Dachüberstand anstatt „30 cm“ – „50 cm“
  • Absatz 8 wird gestrichen

 

§ 5 Dachaufbauten

  • Absatz 1 bleibt erhalten und hinzugefügt: „Die Firste von Giebelgauben müssen mindestens 2 Dachziegelreihen unterhalb des Hauptfirstes liegen.“
  • Absatz 1a wird gestrichen
  • Absatz 2 wird gestrichen
  • Absatz 3 wird umformuliert: „Frontispizes bzw. Zwerchgiebel dürfen 1/2 der Trauflänge der jeweiligen Gebäudebreite nicht überschreiten.“
  • Absatz 4 bleibt erhalten
  • Absatz 5 wird komplett gestrichen
  • Absatz 6 bleibt erhalten
  • Absatz 8 wird gestrichen

 

§ 6 Außenwände

  • Absatz 1: Es sind falsche RAL-Bezeichnungen in der Satzung. Dies muss ausgetauscht werden.

Der Satz: „Die Fassaden dürfen auch vollständig aus Holz hergestellt werden.“ bleibt

  • Absatz 2 wird zum Ende hinzugefügt: Verbretterungen sind auch naturbelassen zulässig.“
  • Absatz 5: Das Wort „Verbretterungen“ wird gestrichen.
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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Ortsgestaltung in den Orten der Gemeinde gemäß Anlage als Satzung unter Einarbeitung der vorgenannten Änderungen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Ortsgestaltung in den Orten der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Ortsgestaltung in den Orten der Gemeinde in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2014 außer Kraft.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Änderungen sind eingearbeitet und werden der GV am 26.9.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=93593&TOLFDNR=93593&selfaction=print