13.07.2017 - 7 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ingo Garbe nimmt an der Sitzung teil. Nunmehr sind 8 von 11 Ausschussmitglieder anwesend.

 

  1. Firstrichtungen

 

Es sind beide Firstrichtungen möglich. Alle weiteren gestalterischen Festsetzungen werden aus dem Ursprungsbebauungsplanes übernommen.

 

Über folgende Punkte wird separat abgestimmt:

 

  1. Anordnung des Baufensters

 

  1. Wie im Vorschlag des Planungsbüro dargestellt (blaue Linie) 0 Ja-Stimmen
  2. Mittlere Linie zur Festlegung des Baufensters1 Ja-Stimme
  3. Baufenster wird parallel zur Straße angeordnet5 Ja-Stimmen 

 

  1. Einfriedung

 

  1. Vorgaben zur Festsetzung einer Mauer entsprechend vorliegendem

Entwurf0 Ja-Stimmen

  1. Aufnahme der Einfriedung als Mauer als zusätzliche Möglichkeit

zum ursprünglichen Bebauungsplan mit den im ursprünglichen

B-Plan festgesetzten Höhen5 Ja-Stimmen

  1. Festsetzungen zur Höhenlage der Einfriedungen in Bezug

auf die geltenden Festsetzungen0 Ja-Stimmen

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen mit den vorgenannten Ergänzungen und Änderungen, sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

 

  1. Das Plangebiet befindet sich am Ulmenweg und wird begrenzt:

-       im Norden: durch private Grünflächen des Grundstücks Ulmenweg 7,

-       im Osten: durch rückwärtige Grundstücksflächen, Grünflächen des Grundstücks

Schloßstraße 42,

-       im Süden: durch rückwärtige Bauflächen der Grundstücke Schloßstraße 38 und

40,

-       im Westen: durch den Ulmenweg.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und die zugehörige Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

8

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage