22.06.2017 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 "Strand a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Änderungen sollen in den Vorentwurf vorgenommen werden:

-          Die Größe der Baufenster soll 40x30 m betragen

-          Die Firsthöhe darf max. 6 m betragen

 

Zur Vorbereitung der Umsetzung der Gebäude für die Planung soll ein Architektenwettbewerb bzw. ein Ideenwettbewerb vorbereitet werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt miteinzuplanen. Dazu wird eine gesonderte Beschlussvorlage erarbeitet.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 32 wird wie folgt begrenzt:

-                      im Nordwesten durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15,

-                      im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,

-                      im Südosten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,

-                      im Nordosten durch den Verlauf der Landesstraße (L01) und den Verlauf des begleitenden Geh- und Radweges.

-                       

2.Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

5.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage