22.06.2017 - 7 Bebauungsplan Nr. 17 a der Stadt Klütz für den ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, folgende gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan zu verankern: für die Neugestaltung der für die Neubebauung vorgesehenen Flächen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17a der Stadt Klütz in der vorgelegten Form.

  1. Dächer für die Hauptbaukörper und Hauptnutzung

-          Satteldach und Mansarddach

-          Dachneigung 38 – 45 Grad

-          Im Bereich der Erschließungsstraße zweigeschossig + mit ausgebauten Dachgeschoss (das gilt auch für das eine hinterliegende Grundstück in Richtung Schloßstraße)

-          Die Gebäude in Richtung offene Landschaft: eingeschossig + Dachgeschoss (im Bereich der Erschließungstraße ist die Geschossigkeit zwingend vorzuschreiben)

-          Dacheindeckung, Dachziegel, Dachsteine im roten Farbspektrum, keine glasierten oder glänzenden Dacheindeckungen. Die Farben im roten Farbspektrum werden noch mit RAL-Katalog angepasst.

  1. Regelungen für Dachaufbauten / Anbauten

-          Gauben: für die Größe der Gauben werden die Festsetzungen aus der zurzeit in der Bearbeitung befindlichen Gestaltungssatzung übernommen.

  1. Nebengebäude

-          Flachdächer, Satteldächer

-          Gründächer, Metalldächer, bituminöse Dacheindeckung

  1. Aussenwände für die Hauptbaukörper und Hauptnutzung

-          Ziegelsichtige Oberfläche gelb bis rote Klinker, geschlemmt, pastellfarben (ocker, beige, creme), weiß (gebrochen) oder ziegelrot

-          Putz: pastellfarben (ocker, beige, creme), weiß (gebrochen) oder zeigelrot, Kombination der Oberfläche zulässig

-          Holz nur zur Akzentuierung bis max. 20 % je Fassadenseite zulässig

-          Mansarddächer sind zwischen Traufe und First grundsätzlich in Holz zulässig

-          Regelungen für Dachaufbauten / Anbauten: Holz und Dachziegel

-          Für Nebengebäude: sind ebenso Holzfassaden, Natur- oder wie die o. g. Fassadenfarben zulässig

  1. Einfriedungen

-          Festsetzungen nur zur Haupterschließungssatzung hin:

  • Laubholzhecken (einheimisch) bis max. 1,5 m Höhe in Verbindung mit Zäunen
  • Türe / Tore in den Zäunen aus Holz oder Metall, Pfeiler in der Gestaltung des Hauptgebäudes oder Beton

-          Als Anpflanzungsfestesetzungen:

  • Laubholzhecken zur Abgrenzung des Siedlungsbereiches bzw. gegenüber dem Bahnhof
  • kleinkronige Bäume entlang der Haupterschließungsachse
  1. Abfallbehälter

-          Abfallbehälter zwischen der straßenseitigen Gebäudefassade und der Erschließungsstraße sind durch berankte Pergolen oder geschnittene Hecken einzugrünen

  1. Höhenlage

-          Festsetzung Oberkante-Fußboden-Erdgeschoss + 60 cm über Erschließungsstraße

 

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass das vorliegende Baugrundgutachten aktualisiert werden muss.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage