18.05.2017 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
 

1.                  Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 wird wie folgt begrenzt:

nördlich:durch die rückwärtige Grundstücksgrenze der Bebauung südlich der Kalkhorster Straße,

östlich:durch den Forstweg,

südlich:durch Flächen der Landwirtschaft,

westlich:durch Flächen der Landwirtschaft.

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 24 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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