25.04.2017 - 9 Bebauungsplan Nr. 17 a der Stadt Klütz für den ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmer erörtert die Beschlussvorlage.

 

Herr Mahnel führt den Werdegang zur Entstehung Grundsatzbeschluss zum Gestaltungskonzept weiter aus. Er erörtert die bereits diskutierten Varianten zur geplanten Bebauung. Anschließend stellt er die neu erarbeiteten Varianten für die Gestaltung des B-Plan Nr. 17 a vor. Er geht auf die Sichtbeziehung zum Schloß Bothmer ein. Es wurden seinerseits 2 Varianten entwickelt. Variante 1 ist eine Variante mit einer Erschließungsstraße plus Wendehammer. Hier wird ein größerer Teil Flächen für Verkehrsflächen versiegelt. Variante 2 ist eine Variante mit einer Erschließungsstraße, die sich Richtung Schloß Bothmer aufweitet. Nach der Vorstellung von Herrn Mahnel wird die Beschlussvorlage zur Diskussion an die Ausschussmitglieder gestellt.

 

Es werden die Vor- und Nachteile der beiden Varianten diskutiert.

 

Bei Variante 2 wäre der Vorteil, dass es eine Haupterschließung geben würde, die der Öffentlichkeit gewidmet wird. Die Stichwege könnten als private Stichwege ausgewiesen werden. Hier gibt es eine möglichst geringe Versiegelung.

 

Frau Zimmer regt an, dass beide Varianten den Investoren vorgestellt werden sollten. Vor Festlegung durch die Stadtvertretung soll mit den Investoren abgestimmt werden, welche Variante ihrerseits favorisiert wird.

 

Anschließend stellt Frau Zimmer die beiden vorgestellten Varianten zur Abstimmung.

 

Variante 1:

Eine Erschließungsstraße plus Wendehammer.

 

9 Nein-Stimmen

 

 

Varinate 2:

Mit Ergänzung Stichweg zur Erschließung Hinterliegergrundstücke östlich der Haupterschließungsstraße.

 

Diesem wird einstimmig mit 9 Ja-Stimmen zugestimmt.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, für die Neugestaltung der für die Neubebauung vorgesehenen Flächen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17a der Stadt Klütz in der vorgelegten Form der Variante 2 eine Erschließungsstraße mit Ergänzung Stichweg zur Erschließung Hinterliegergrundstücke östlich der Haupterschließungsstraße.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage