27.02.2017 - 25 Bothmer - Zufahrtsallee / kommunaler Parkplat...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Folgende Festlegung wird getroffen:

 

1.Die Parkenden am Friedhof sind kontinuierlich durch die Verkehrsüberwacher zu kontrollieren.

 

2.Der vom BBL vorgelegten Vorgehensweise wird zugestimmt, unter der Maßgabe, dass bei einer späteren Nutzung des städtischen Parkplatzes die Zufahrtsmöglichkeit wiederhergestellt werden muss.

 

3.Es ist der Kontakt zwischen BBL und Planungsbüros bzgl. der Rahmenplanerweiterung herzustellen, da sich die erweiterte Rahmenplanung auch auf den Anknüpfungspunkt/Kreuzungspunkt Friedhof/Schloßstraße/Allee Bothmer bezieht.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Abstimmung mit BBL und Rahmenplaner hat statt gefunden. Ergebnisse im BA vorgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage