15.11.2016 - 5 Gestaltungs- und Werbesatzung der Stadt Klüt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Ruhnke stellt kurz den Entwurf vor und weist u.a. darauf hin, dass eine derartige Satzung erst erlassen werden kann, wenn die vorhandene Gestaltungssatzung vorher geändert wird. Basis für die Werbesatzung ist die Landesbauordnung. Die Grundsätze sollen in der Präambel festgehalten werden.

 

Da der Entwurf sehr umfangreich ist und einer genaueren Betrachtungsweise bedarf, kann er heute nicht abschließend beraten werden. Die Ausschussmitglieder verständigen sich auf folgende Vorgehensweise:

  • Die Diskussion wird jetzt abgebrochen.
  • Alle Ausschussmitglieder, Herr Peter März und Frau Jana Schöbel vom Handwerker- und Gewerbeverein, bekommen den Entwurf zur Prüfung und konstruktiven Überarbeitung zugesandt.
  • Der Entwurf soll im Amt einmal durchgesehen werden.
  • Der Entwurf wird auf der nächsten WTU-Sitzung thematisiert. Bitte den Entwurf an alle Ausschussmitglieder versenden, danach erfolgt ggf. die Beratung in der Stadtvertretung.

 

 

Daneben soll die Verwaltung durch das Planungsbüro Mahnel prüfen lassen, ob der Geltungsbereich der Satzung auf das Gewerbegebiet (Penny, Lidl, Stolz) ausgeweitet werden kann und wenn ja, welche Regelung dann vorrangig ist (B-Plan oder Werbesatzung).  Ggf. sind 2 Satzungen vorzusehen: 1 x Innenstadt und 1 x SO Einzelhandel. Es sollte auch geprüft werden, ob die ggf. vorhandenen Bebauungspläne für  Lidl, Stolz und Penny Festlegungen zur Werbung enthalten.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Die Beratung des Entwurfes erfolgt auf der WTU-Sitzung am 17.01.2017

 

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