03.11.2016 - 6 Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Antje Zimmer und Herr Thomas Zimmer erklären sich als befangen. Herr Hartwig Holst übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Seitens der LGE, als Erschließungsträger und des Planungsbüros Zimmer wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Gestaltungswünsche der Stadt Klütz bezogen auf die Oberflächengestaltung und die Begrünung des Baugebietes Kosten erzeugen. Mit diesen Kosten kann dann der gewünschte durchschnittliche Verkaufspreis von 110 €/m² nicht mehr realisiert werden.

 

Nur für die Pflasterung entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 200.00,00 €. Dies basiert darauf, dass in einem vollgebundenen Ausbau ausgebaut werden muss (entsprechend den Vorgaben aus der Trinkwasserschutzzone) Seitens des Bauausschusses, des Erschließungsträgers und des Ingenieurbüros wird sich verständigt, dass für dieses B-Plan Gebiet mit einer asphaltierten Straße weitergeplant werden kann. Die Bäume sollen einseitig gepflanzt werden mit einem max. Abstand von 25 Metern. Die Bäume werden Bestandteil des Straßenkörpers mit entsprechenden Ausbuchtungen. Somit sollte ein durchschnittlicher Abverkaufspreis von 110 €/m² erreicht werden.

 

Diese Vorgaben werden in den Bebauungsplan entsprechend eingearbeitet.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Frau Antje Zimmer

und

Herr Thomas Zimmer

 

Nach der Abstimmung nehmen beide wieder an der Sitzung teil. Herr Hartwig Holst übergibt die Sitzungsleitung wieder an Frau Zimmer.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Empfehlung geht weiter in den HA am 14.11.2016.

 

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Anlagen zur Vorlage