02.06.2016 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Bebauungsplan sind folgende Punkte zu verankern:

 

- Die Gebäude am Mühlenberg sollen von gleichartiger Ansicht sein. Entweder beide Gebäude giebelständig oder beide Gebäude traufständig in einer angepassten Höhenlage

- an den Straßen Mühlenberg und Rudolf-Breitscheid-Straße ist jeweils eine Baulinie einzufügen

- in der Begründung ist Bezug zu nehmen auf die Erhaltungssatzung der Stadt Klütz

- die äußeren Gestaltung der Baukörper orientiert sich im unteren im Bereich, Richtung Rudolf-Breitscheid Straße an der Gestaltungssatzung der Stadt Klütz. Die Gestaltung im oberen Bereich, am Mühlenberg soll angepasst werden an die bereits erarbeitete, aber noch nicht rechtskräftige neue Gestaltungssatzung der Stadt Klütz.

- das Baufenster an der Straße am Mühlenberg muss vergrößert werden um eine Giebelständigkeit der Gebäude ermöglichen zu können.

 

Frau Zimmer lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Klütz, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung, unter Beachtung der vorher genannten Änderung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordwesten: durch die  Straße "Mühlenberg",

-          im Nordosten: durch bereits bebaute Grundstücke, unter anderem durch das Landhaus "Klützer Eck" ,

-          im Südosten: durch die Rudolf-Breitscheid-Straße,

-          im Südwesten: durch bebaute Grundstücke.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Mit der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können und dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage