12.05.2016 - 6 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heidmann erteilt Frau Bradler, vom Planungsbüro Mahnel, Rederecht. Frau Bradler erläutert umfangreich die vorliegenden Unterlagen zum Raumentwicklungsprogramm. Sie geht explizit auf die Gebiete Windenergie ein. Herr Heidmann hinterfragt, im Anschluss der Vorstellung, ob das Gebiet Wolfsbruch weiterhin betroffen ist, wie es im Vorentwurf 2014 ersichtlich ist. Frau Bradler erklärt, dass der Vorentwurf 2014 hinfällig ist und nur die beigefügten Unterlagen relevant sind.

 

Zur Beurteilung für Windenergie ist nur das Plangebiet 04/16 auf dem Gemeindegebiet, als Potentialgebiet vorgesehen. Weiterhin erklärt sie, dass hierzu von Seiten der Gemeinde die Stellungnahme abgegeben wurde, dass unter Berücksichtigung der Anforderung an die gemeindliche Entwicklung und an den Gesundheitstourismus die Gemeinde Damshagen an der Bewahrung der natürlichen und landschaftlichen Gegebenheiten interessiert ist. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Gemeinde zur Entwicklung des Gesundheitstourismus ist auszuschließen, dass sich Beeinträchtigungen für die Entwicklung der Gemeinde ergeben. Dies ist bereits durch Verzicht auf Darstellung des Einzugsgebietes im Regionalen Raumentwicklungsprogramm zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren führt sie aus, dass Damshagen auch Bedenken geäußert hat, dass aus ihrer Sicht keine Erkenntnisse zum Baden- und Biotopenschutz in angemessener Weise berücksichtigt worden sind und das in der Stellungnahme dargestellt ist, dass die Gemeinde somit Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Ausweisung des Potentialsuchraums hat bzw. des Eignungsgebietes.

 

Nach abschließender Vorstellung und Darlegung der zu treffenden Stellungnahme, wird sich bei Frau Bradler bedankt. Es kommt aber zu Unverständlichkeit der anwesenden Ausschussmitglieder sowie der Bürgermeistern, Frau Krüger. Die Gemeindevertretung hat bereits mit der inoffiziellen Stellungnahme gewünscht, dass Abstimmungen mit der Stadt Grevesmühlen bei diversen Berührungspunkten, wie dem Friedwald und dem Santower See geführt werden.

Die Gemeinde hat bereits in der inoffiziellen Stellungnahme hierzu Kritik geäußert und wollte, dass eine gemeinsame Stellungnahme mit der Stadt Grevesmühlen erstellt wird.

 

Anschließend lässt Herr Heidmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

Die Gemeinde Damshagen ist im Rahmen der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg (RREP) zur Stellungnahme aufgefordert (Anlage 1). Mit der Teilfortschreibung wird das Kapitel 6.5 Energie neu formuliert.

Die bisherigen Zielsetzungen zur Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere zur Windenergie, gelten gemäß RREP von 2011. Dort sind im RREP unter 6.5 die Zielsetzungen für Windenergie in der zugehörigen Karte dargestellt (Anlage 2). Im relevanten Bereich nördlich der B 105 ist lediglich das Windeignungsgebiet mit der Teilfläche 3 in der Gemeinde Kalkhorst, südlich von Neuenhagen und Dönkendorf berücksichtigt.

Im nunmehr vorliegenden Entwurf zum Beteiligungsverfahren ist diese Fläche, die bereits mit Windenergieanlagen bebaut ist, nicht Gegenstand. Hingegen sind Flächen im Relevanzbereich nördlich der B 105 mit der Teilfläche 03/16 südlich von Groß Voigtshagen bei Dassow und mit der Teilfläche 04/16 zwischen Rolofshagen und Warnow berücksichtigt. Siehe dazu die beiliegende Karte (Anlage 3).

Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Bioenergie und zur Windenergie. Die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung dargestellt sind, findet sich in den Unterlagen wieder. Dies wird auch Anlage zur Beschlussvorlage.

Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegenstehen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB).

Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen gemäß Fortschreibung mit Stand vom 16.12.2015 ist die Teilfläche südlich von Neuenhagen entfallen. Für diese Fläche können die Kriterien nicht angewendet werden. Für solche Flächen gilt Abs. 10 des Entwurfs für Kapitel 6.5 Energie, der ausnahmsweise die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der in der Gesamtkarte dargestellten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zulässt, wenn die Windenergieanlagen in einem der im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg gemäß Landesverordnung vom 31. August 2011 festgesetzten und dargestellten Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (Altgebiete) errichtet werden sollen und wenn die Standortflächen der Windenergieanlagen durch Darstellung in einem Flächennutzungsplan der Gemeinde bauleitplanerisch gesichert sind (Anlage 4).

Da sich keine weiteren solcher Flächen innerhalb des Gebietes nördlich der B 105 befinden, die im RREP 2011 als Windeignungsgebiete dargestellt wurden, erübrigt sich eine weitere Prüfung in Bezug auf das RREP 2011 für die Gemeinde Damshagen.

Für die Gemeinde Damsahgen sind im Relevanzbereich die Teilflächen 03/16 und 04/16 im Rahmen der Fortschreibung beachtlich.

Im Zuge der Diskussion ist der Gemeinde nochmals Kenntnis zum Vorentwurf zur Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, vom Dezember 2014 zugegangen.

Danach sind neben den Eignungsgebieten des RREP Westmecklenburg 2011 auch Potenzialsuchräume für Windenergieanlagen dargestellt. Es handelt sich im Gebiet der Gemeinde Damshagen neben dem innerhalb der Stellungnahme auch um das Gebiet mit der Teilfläche 7.  Die Gemeinde Damsahgen geht davon aus, dass dieses Gebiet, Kartengrundlage Dezember 2014, nicht Gegenstand der Beurteilung ist und entfallen ist. Insofern erübrigen sich weitere Ausführungen durch die Gemeinde Damshagen hierzu.

Für die Gemeinde Damshgen ergibt sich unter Anwendung der Kriterien nach dem vorliegenden Entwurf folgendes:

 

Gemeinde Damshagen

 

Programmsätze 6 und 12:

 

Die Gemeinde Damshagen unterstützt die Zielformulierung des Planungsverbandes, dass auf der Basis von Reststoffbiomassen die Anwendung von Biogas erfolgt. Somit sind alternative Wärmekonzepte möglich.

 

Programmsatz 8 Windeignungsgebiete:

 

Die Gemeinde Damshagen ist durch das neue Windeignungsgebiet 03/16, dass sich bei Dassow befindet, nicht direkt betroffen. Durch das Windeignungsgebiet Nr. 04/16 ist die Gemeinde Damshagen im Süden des Gemeindegebietes betroffen. Hier sieht die Gemeinde Damshagen eine direkte Betroffenheit, die auch Auswirkungen auf die Ortsteile innerhalb des Gemeindegebietes hat. Unter Berücksichtigung der Anforderungen an die gemeindliche Entwicklung und an den Gesundheitstourismus ist die Gemeinde Damshagen an der Bewahrung der natürlichen und landschaftlichen Gegebenheiten interessiert. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Gemeinde zur Entwicklung des Gesundheitstourismus ist auszuschließen, dass sich Beeinträchtigungen für die Entwicklung der Gemeinde ergeben; dies ist bereits durch Verzicht auf Darstellung des Eignungsgebietes im Regionalen Raumentwicklungsprogramm zu berücksichtigen. Unabhängig davon ergeben sich aus Sicht der Gemeinde keine Erkenntnisse, dass die hochgradig berührten Belange des Arten- und Biotopschutzes in angemessener Weise berücksichtigt werden. Auch aus diesen Gründen erhebt sich für die Gemeinde der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Eignungsgebietes bzw. des Potenzialsuchraumes. Die Gemeinde befürchtet sowohl negative Auswirkungen auf den Menschen als auch auf den Naturerlebnisraum sowie den Artenschutz. Deshalb ist auf die Darstellung des Eignungsgebietes zu verzichten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

Weiterhin wünschen die Ausschussmitglieder zur kommenden Gemeindevertretung einen aktuellen Sachstand über den Verfahrensstand und bitten um Stellungnahme von Seiten der Verwaltung , warum nicht bereits mit der inoffiziellen Stellungnahme, wie gefordert wurde, in Zusammenarbeit mit der Stadt Grevesmühlen, eine gemeinsame Stellungnahme zu erarbeiten. Warum der Beschluss der Gemeindevertretung Damshagen nicht umgesetzt wurde und das Planungsbüro Mahnel jetzt nur eine Stellungnahme in der ersten Beteiligungsstufe für die Gemeinde Damshagen erstellt hat.

Frau Krüger führt aus, dass von Seiten der Gemeinde Damshagen bereits der inoffiziellen Stellungnahme nicht zugestimmt wurde. Ihres Erachtens nach, wurde der Beschlussvorschlag seinerzeit abgelehnt. Es wurde angeregt, an die Stadt Grevesmühlen heranzutreten und zu erfragen, ob diese zu einer Abstimmung, zu einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Gemeinde Damshagen interessiert sind. Frau Krüger hat sich mit dem Bauausschuss der Stadt Grevesmühlen auseinander gesetzt. Diese waren nicht abgeneigt, eine gemeinsame Stellungnahme zu erarbeiten.

 

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Anlagen zur Vorlage