21.04.2016 - 7 Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Förderung in 2017 wurde das Vorhaben „Ausbau der Straße OT Grundshagen in Richtung OT Steinbeck“ fristgerecht beim Straßenbauamt eingereicht. Zwischenzeitlich liegt der Ablehnungsbescheid des Straßenbauamtes vor.

 

Die Ausschussvorsitzende konstatiert, dass augenscheinlich alle ländlichen Wege nicht in das Programm der kommunalen Straßenbaurichtlinie passen würden.

 

Weiterhin führt sie aus, dass es nunmehr um die Beantragung von Fördermitteln für 2018 geht. Die Beantragung muss bis zum 30. Januar 2017 erfolgen.

Welche Maßnahmen sollen beantragt werden?

 

Der Bauausschuss schätzt ein, dass das Vorhaben „Ausbau der Straße Neue Siedlung“ in das Förderprogramm passen könnte, da es sich um eine innerörtliche Verbindungsstraße handelt.

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters schätzt der Bauausschuss ebenfalls ein, dass das Vorhaben „Ausbau der Teilstrecke Ortseingang Klütz von Hofzumfelde kommend bis Beginn Pflasterstraße (Höhe Schloßstr. 38)“ in das Förderprogramm passen könnte.

 

 Auf Vorschlag von Frau Palm schätzt der Bauausschuss ein, dass das Vorhaben „Ausbau der Straße Im Kaiser vom Ende Sanierungsgebiet bis Anfang Ausbaustrecke Niederklütz“ nicht in das Förderprogramm passen wird. Diese Maßnahme würde eher in das ILERL (ländlicher Wegebau) passen.

Für den nächsten Bauausschuss soll die Verwaltung einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorlegen.

 

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass es für die vorgeschlagenen Maßnahmen erst eine Grobplanung bzw. – Kostenschätzung geben sollte; dazu bedarf es eines Planers.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten bzw. ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Besschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, folgende Maßnahmen für die Aufnahme in das Programm 2018 zu beantragen:

  1. Neue Siedlung
  2. Ortseingang Klütz von Hofzumfelde kommend bis Beginn Pflasterstraße (Höhe Schloßstr. 38)

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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