11.04.2016 - 8 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Mahnel informiert über den Sachverhalt. Er bittet, dass die Stadtvertretung sich mit einer Änderung auf Seite 53 der Abwägungsunterlagen einverstanden erklärt. Dort soll es nun heißen: „Unter dem städtischen Grundstück und die Herstellung der Grundstücksübergänge sind im Zuge der Veräußerung des Grundstücks abschließend zu regeln.“ Einstimmig befürworten die Stadtvertreter die Änderung.

 

Herr Bürgermeister Jung stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz – unter Berücksichtigung der eingebrachten Änderung – beschließt:

  1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss am 15.04.2016 zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage