07.04.2016 - 9 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder sind sich weitestgehend darüber einig dass ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Der jetzige Aufstellungsbeschluss bezieht sich auf das Areal Sport-, Spiel- und Freizeit. Hier soll die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche für Sondergebiet Sport- und Freizeit mit einem V+E Plan überplant werden. Das Planungsziel besteht darin, dass ein Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 90 Plätzen realisiert wird. Herr Steigmann lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 für den westlichen Teilbereich "Seniorenpflegeheim" des "Alten Sportplatzes" in Boltenhagen südlich der Ostseeallee .

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten durch die Ostseeallee,

- im Südosten durch den östlichen Teilbereich des "Alten Sportplatzes",

- im Südwesten durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",

- im Nordwesten durch die Zufahrt von der Ostseeallee zum öffentlichen Parkplatz "Am Reiterhof" und zum Reit- und Fahrhof.

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Das Planungsziel besteht in Folgendem:

- Neubau eines Senioren-Pflegeheimes, zum Zeitpunkt Aufstellungsbeschlusses mit 90 Plätzen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage