18.02.2016 - 14 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Bauausschussmitglieder sind sich einig, dass für dieses Vorhaben auf jeden Fall ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Die vorgeschlagene Ausrichtung der Gebäude missfällt den Bauausschussmitgliedern.

Der Bauausschuss empfiehlt, dass eine Bebauung entsprechend den Festsetzungen der Ergänzungssatzung errichtet werden kann, da diese in einem Verfahren geheilt wird. Ein Bebauungsplan für den hinteren Bereich wird abgelehnt.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Voranfrage: Neubau von sechs Wohneinheiten in zwei Reihenhausanlagen in der Ostseestraße in Beckerwitz (FLS 23/1, Flur 1, Gemarkung Beckerwitz) zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben den Festsetzungen der Ergänzungssatzung entspricht, d.h. eine straßenbegleitende Bebauung.

 

und

 

2.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das o.g. Grundstück (FLS 23/1, Flur 1, Gemarkung Beckerwitz) in der Ostseestraße für den hinteren Bereich abzulehnen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

18.03.2016  13:55:07    Tesche, Julia 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage