18.02.2016 - 14 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Julia Tesche
- Datum:
- Do., 18.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Bauausschussmitglieder sind sich einig, dass für dieses Vorhaben auf jeden Fall ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Die vorgeschlagene Ausrichtung der Gebäude missfällt den Bauausschussmitgliedern.
Der Bauausschuss empfiehlt, dass eine Bebauung entsprechend den Festsetzungen der Ergänzungssatzung errichtet werden kann, da diese in einem Verfahren geheilt wird. Ein Bebauungsplan für den hinteren Bereich wird abgelehnt.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Voranfrage: Neubau von sechs Wohneinheiten in zwei Reihenhausanlagen in der Ostseestraße in Beckerwitz (FLS 23/1, Flur 1, Gemarkung Beckerwitz) zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben den Festsetzungen der Ergänzungssatzung entspricht, d.h. eine straßenbegleitende Bebauung.
und
2.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das o.g. Grundstück (FLS 23/1, Flur 1, Gemarkung Beckerwitz) in der Ostseestraße für den hinteren Bereich abzulehnen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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