28.01.2016 - 11 Rückabwicklung und Neuanschaffung Tandem-Mulden...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Christian Schmiedeberg erläutert den Sachverhalt. Herr Lutz Hacker ergänzt, dass aus den Protokollen der Firmen zu entnehmen ist, dass der Anhänger überladen war. Er möchte wissen, ob die Mitarbeiter des Bauhofes schriftlich belehrt wurden und ob der Verantwortliche in die Haftpflicht genommen wurde.

Herr Christian Schmiedeberg erklärt, dass es strittig ist, ob der Anhänger überladen wurde. Es handelt sich hierbei um eine Meinung des Verkäufers. Ob durch Vorsatz oder grobe Fährlässigkeit der Schaden verursacht wurde steht nicht fest. Es müsste ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, um die genaue Ursache herauszufinden. 

Es folgt eine intensive Diskussion u. a. darüber ob eine Reparatur oder eine Neuanschaffung in Frage kommt. Frau Beatrix Bräunig weist darauf hin, dass eine Reparatur preisintensiver wäre als eine Neuanschaffung. Es wird der Antrag gestellt, die Differenzkosten von 6.639,00 Euro in dem Beschlussvorschlag mit aufzunehmen. Dies wird mit 3 Enthaltungen bestätigt. 

 

Herr Christian Schmiedeberg bringt nunmehr den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die Rückabwicklung des Kaufvertrages Tandem-Muldenrückwärtskipper MX G77122 vom 19.05.2015 unter gleichzeitigem Erwerb des höherwertigen Tandem-Muldenrückwärtskipper TA 20053 HALFE-PIPE mit Differenzkosten in Höhe von 6.639,00€ zuzustimmen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

7

Ablehnung:

3

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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