26.01.2016 - 8 Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr van Leeuwen erläutert die Beschlussvorlage.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Förderrichtlinie.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Landkreis Nordwestmecklenburg aufzufordern für die Kreisstraßen (Ortsdurchfahren Niendorf oder dergleichen) entsprechend der Förderrichtlinie Anträge zu stellen (bis 31.01.2016). Sofern der Landkreis Nordwestmecklenburg die Fördermittel nicht beantragt, soll die Amtsverwaltung die Beantragung selbst vornehmen.

 

Herr Ebermann macht darauf aufmerksam, dass bei Förderzusage, die Gemeinde auch die Eigenmittel „liefern“ muss. Hierbei handelt es sich nicht um eine strukturierte Abarbeitung. Herr van Leeuwen erläutert die Verfahrensweise der Amtsverwaltung.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Förderrichtlinie.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, grundsätzlich Förderanträge beim Land Mecklenburg-Vorpommern zu stellen. Eine Beratung über die zu beantragenden Projekte soll im Bauausschuss erfolgen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

10

davon anwesend:

10

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Vermerk:

Die Anträge wurden fristgerecht gestellt. Zwischenzeitlich liegt auch eine Entscheidung des SBA vor. Die Vorhaben wurden nicht in das Mehrjahresprogramm aufgenommen.

 

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=82128&selfaction=print