15.12.2015 - 5 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des Planungsbüros Hufmann wird der Entwurf des Bebauungsplans vorgestellt.

 

Die Bauausschussmitglieder hinterfragen folgende Dinge:

1. Es wird hinterfragt, warum bereits jetzt Baumaßnahmen am Altbau durchgeführt werden. Man verständigt sich dazu, dass der Bauherr zum Sachstand im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informiert.

2. Die Diskussion verlagert sich dahingehend, dass im sowohl im Plan als auch im Durchführungsvertrag abgesichert werden muss, dass behindertengerechte Wohnungen und Ferienwohnungen in Verknüpfung mit der DIN 18027 entstehen.

 

Herr Kupsch stellt den Antrag, dass im Text Teil B folgendes festgelegt werden soll:

Im Sondergebiet für den Altbau wird in Anlehnung an die DIN 18027 eine behindertengerechten Wohnung festgesetzt. Im Sondergebiet Neubau werden 6 von 6 behindertengerechte Wohnungen entsprechend der DIN 18027 festgesetzt. Dem Antrag wird mit 7-Ja Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Herr Apelt stellt den Antrag, die Entscheidung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erst nach dem Gespräch mit dem Investor im nichtöffentlichen Teil zutreffen. Der Antrag wird mit 4-Ja Stimmen und 4 Ablehnungen abgelehnt.

 

Des Weiteren verweist das Planungsbüro darauf, dass das Baufenster des Altbaus um circa 10 m² für eine Außentreppe noch vergrößert werden muss. Dies ist in der Vorlage nicht dargestellt. Es handelt sich hier um einen einfachen Übertragungsfehler.

 

Herr Steigmann lässt nunmehr über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

3.Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

5

Ablehnung:

3

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage