23.11.2015 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtvertreter diskutieren über den Sachverhalt ausführlich. Um die Interessen der Stadt zu sichern, ist im vorgelegten Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung über den B-Plan Nr. 38 „Altes Rathaus“ der Stadt Klütz bedingtes Baurecht formuliert. Planungsziel ist die Sicherung der Sanierungsziele durch Definition eines bedingten Baurechts mit der Realisierung des Vorhabens gemäß der Sanierungsziele zuerst in 1. Reihe und nach entsprechendem Realisierungsfortgang in 2. Reihe.

 

Es wird diskutiert. Angemahnt wird die Notwendigkeit des schon lange zu führenden Gespräches mit dem Bauordnungsamt des Landkreises, da immer wieder Rechtsauffassungen des Kreises hinsichtlich der Zulässigkeit von Bauvorhaben vorliegen, die nicht nachvollziehbar sind. Es wird festgelegt, dass nunmehr zeitnah ein Termin vereinbart werden soll, an dem neben der Verwaltung, der Bürgermeister und die Bauausschussvorsitzende teilnehmen sollen.

 

Darüber hinaus ist die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob der Kaufvertrag zum Alten Rathaus rückabgewickelt werden kann bzw. muss. Eine Sanierung des Objektes hat nach wie vor nicht stattgefunden. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer wurde bisher nicht geschlossen.

 

Es wird diskutiert, wer die Kosten dieses B-Plan-Verfahrens trägt.

 

Es wird weiter beraten.

 

Im Ergebnis wird sich auf folgende Vorgehensweise geeinigt: Jetzt wird der vorgelegte Beschluss gefasst. Die Angelegenheit wird in Gänze nochmals im nächsten Bauausschuss beraten, ggf. werden dann weitere Schritte (ggf. auch eine Beschlussaufhebung) eingeleitet.

 

Herr Jung stellt daraufhin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 für den Bereich, der im beiliegenden Plan dargestellt ist.

2.Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-im Norden:durch das Grundstück Schloßstraße 32,

-im Westen:durch die Schloßstraße selbst,

-im Süden: durch das Grundstück Schloßstraße 36,

-im Osten:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke

Nr. 7 und 8 der Neuen Siedlung.

3.Die Planungsziele bestehen im Folgenden:

- Sicherung der Sanierungsziele durch Definition eines bedingten Baurechts mit der Realisierung des Vorhabens gemäß der Sanierungsziele, zuerst in 1. Reihe und nach entsprechendem Realisierungsfortgang in 2. Reihe.

4.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.

5.Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB in Verbindung mit nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die berührten/betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

6.In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 38 unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

7.Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist mitzuteilen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

7

Ablehnung:

4

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Vermerk:

Beschluss am 03.12. an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 04.12.2015 in der Presse und Internet.

 

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Anlagen zur Vorlage