29.10.2015 - 18 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sachverhalt zum Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorstr die Ferienanlage zwischen Lindenstraße und Seeweg in Groß Schwansee wird von Herrn Mahnel erläutert.

Herr Neick teilt mit, das der Vertrag zur Kostenübernahme für die Planung umgehend ab zuschließen ist.

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Beschluss:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst fasst den Beschluss über die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für die Ferienanlage zwischen Lindenstraße und Seeweg in Groß Schwansee.

Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch den Seeweg bzw. das Grundstück Seeweg 1b,

- im Osten durch das Grundstück Lindenstraße 49,

- im Süden durch die Grünfläche mit Teich an der Lindenstraße,

- im Westen durch die Grundstücke Seeweg 1 und Seeweg 1b.

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

2.Das Planungsziel besteht in Folgendem:

- Änderung der festgesetzten Nutzung Geh- und Radweg in Fläche für Wohnbebauung.

 

3.Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

4.Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

5.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Vermerk:

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage