17.09.2015 - 12 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Niels Marckardt erklärt sich als befangen und nimmt in den Zuschauerreihen platz.

 

Zur Gemeindevertretung ist neben dem Aufstellungsbeschluss auch der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorzubereiten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst fasst den Beschluss über die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für die Ferienanlage zwischen Lindenstraße und Seeweg in Groß Schwansee.

Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch den Seeweg bzw. das Grundstück Seeweg 1b,

- im Osten durch das Grundstück Lindenstraße 49,

- im Süden durch die Grünfläche mit Teich an der Lindenstraße,

- im Westen durch die Grundstücke Seeweg 1 und Seeweg 1b.

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

2.Das Planungsziel besteht in Folgendem:

- Änderung der festgesetzten Nutzung Geh- und Radweg in Fläche für Wohnbebauung.

 

3.Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

4.Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

5.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Nils Marckardt

 

Anschließend nimmt Herr Marquardt wieder an der Sitzung teil.

 

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

 

Geht noch in die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage