19.05.2015 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Di., 19.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Buckow und Herr van Leeuwen bestehen darauf, dass zur GV eine schriftliche Stellungnahme vom Zweckverband GVM vorliegt, aus der hervorgeht, dass die Löschwasserversorgung ausreicht. Des Weiteren soll die Beprobung des Teiches per Beschluss in der GV beauftragt werden, um die Höhe der Kosten zur Errichtung des Löschteiches abzuschätzen. Hierzu ist eine entsprechende Beschlussvorlage für die GV vorzubereiten.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die folgenden während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
- Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg, FD Bauordnung und
Planung, Sachgebiet Brandschutz, vom 24.08.2012
- Stellungnahme des Wehrführers der Feuerwehr Hohenkirchen vom 02. März 2015.
Es ergeben sich, wie in der Anlage 1 zu diesem Beschluss dargestellt,
- zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das geänderte Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das geänderte Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Landkreis Nordwestmecklenburg, FD Bauordnung und Planung, Sachgebiet Brandschutz sowie den Wehrführer der Feuerwehr Hohenkirchen von diesem geänderten und ergänzten Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 13 für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für
- die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes nach Genehmigung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf im Ortsteil Wohlenhagen,
- oder die Genehmigung des Bebauungsplanes: Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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