19.05.2015 - 7 B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Ostseebad Boltenhage...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erläutert die Beschlussvorlage und die Ausführungen von Herrn Mahnel, Planungsbüro Mahnel, in der Sitzung des Bauausschusses am 18. Mai 2015.

Die Verfahrensweise ist sehr kompliziert.

Herr Claus erklärt, dass der B-Plan durch das OVG als rechtswidrig erklärt wurde. Er erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise.

Herr Christian Schmiedeberg teilt mit, dass nunmehr Gespräche mit dem Bauministerium, Naturschutzbehörde und dem Landkreis NWM im Rahmen eines Scoopingtermins geführt werden müssen. Herr Claus hinterfragt den Begriff „Heilungsverfahren“. Frau Schultz erläutert, dass dies ein B-Planverfahren darstellt. Da keine neuen Festsetzungen zu baulichen Anlagen getroffen werden, bezeichnet man dies als Heilungsverfahren.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Sachlage.

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