05.03.2015 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do., 05.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 13 für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für
- die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes nach Genehmigung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf im Ortsteil Wohlenhagen,
- oder die Genehmigung des Bebauungsplanes: Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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