09.12.2014 - 12 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen.

 

  1. Die Begründung der Gemeinde Hohenkirchen zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung dann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

An das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung am 08.01.2015 weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=74845&selfaction=print