08.12.2014 - 13 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses vo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung macht Ausführungen zum Sachstand.

 

Herr Scheufler erkundigt sich nach den Nachteilen für die Gemeinde Damshagen. Herr Swazina tätigt ausführliche Erläuterungen zu den daraus resultierenden Konsequenzen.

 

Frau Menzel berichtet über ein Gespräch mit Frau Krüger. In Absprache mit Frau Krüger, Herrn Jung und Herrn Rappen, werden die Gemeinde Damshagen und die Stadt Klütz an den Landkreis herantreten, zwecks der Konkretisierung eines Vertrages.

 

Herr Maerz macht den Vorschlag, die tatsächlich anfallenden Kosten abzgl. der jeweiligen Förderung im Verhältnis zu der Anzahl der Einwohner der Gemeinde Damshagen bzw. Stadt Klütz umzulegen.

 

Herr Jung stellt den Antrag, über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses abzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt den Beschluss vom 14.04.2014 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme des Brandschutzes und die Technischen Hilfeleistungen in der Gemeinde Damshagen aufzuheben. Die Stadt Klütz wird nur noch die gesetzlich notwendigen Maßnahmen aus dem Brandschutzgesetz, entsprechend § 2 Abs. 3, absichern. Dieser Beschluss ist der Fachaufsicht beim Landkreis NWM mitzuteilen. Gleichzeitig wird der Gemeinde Damshagen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 31.01.2015 einen eigenen Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterbreiten.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:                           

14

Zustimmung:             

14

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Der Vertrag Wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis NWM neu gefasst.

 

 

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