27.11.2014 - 14 Abschluss eines für zwei Jahre öffentlich- rech...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bertram betritt den Sitzungssaal.

 

Nach eingehender Diskussion lässt Herr Schmiedeberg über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss eines für zwei Jahre befristeten öffentlich- rechtlichen Vertrages mit dem Amt Klützer Winkel bezogen auf die Einstellung eines zusätzlichen Verkehrsüberwachers mit folgendem Inhalt:

  1. Einstellung eines Verkehrsüberwacher ab dem 1.1.2015 durch das Amt Klützer Winkel.
  2. Ein Verkehrsüberwacher wird permanent im der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Ein weiterer Verkehrsüberwacher wird in der Saison von Mai- Oktober ebenfalls permanent in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Die Kosten für den zusätzlichen Verkehrsüberwacher werden ausschließlich von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen getragen.
  3. Die hälftigen Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ausgekehrt.
  4. Im Amtshaushalt darf auf Grund der Auskehrung der hälftigen Einnahmen kein Defizit entstehen. Entsteht ein Defizit wird die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dies ausgleichen. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr innerhalb des 1. Quartales.
  5. Der Vertrag wird auf zwei Jahre befristet abgeschlossen.
  6. Die Erarbeitung des öffentlich- rechtlichen Vertrages wird beauftragt. Die Kosten sind, von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu tragen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:                           

13

Zustimmung:             

9

Ablehnung:

4

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Herr Dr. Groteloh arbeitet den Vertrag aus und lässt diesen zeitnah der Verwaltung zukommen.

 

02.02.2015  08:01:13    Albert, Susanne 

Vermerk:

Die Beschlussvorlagen für den AA und die GV Boltenhagen wurden angelegt.

 

 

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