05.11.2014 - 7 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnungssteue...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen merkt an, dass in § 9 zwei Mal die „Stadt Klütz“ benannt ist und nicht die „Gemeinde Hohenkirchen“. Dies ist zu ändern.

 

Herr Ebermann erkundigt sich nach den jährlichen Einnahmen der Gemeinde Hohenkirchen.

Herr Musilinski beantwortet, dass ungefähr 27.000,- Euro eingenommen werden.

Herr Ebermann hinterfragt, ob eine Kontrolle möglich ist.

Herr Peplau teilt mit, dass die Grundsteuerbescheide an das Amt Klützer Winkel gesandt werden, so dass eine Kontrolle erfolgt.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Neufassung.

 

Herr van Leeuwen stellt die Empfehlung des Finanzausschusses zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Neufassung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hohenkirchen zum 1. Januar 2015 mit den vorgenannten Änderung zu § 9.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:                           

10

Zustimmung:             

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=73999&selfaction=print