07.08.2014 - 12 Beschluss zur Einstellung von 2 Mitarbeitern im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Katrin Pardun
- Datum:
- Do., 07.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- die Angelegenheit „Beschluss zur Einstellung von 2 Mitarbeitern im Rahmen einer „Probebeschäftigung““ wegen Eilbedürftigkeit einer Beschlussfassung gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an sich zu ziehen und
- zwei Mitarbeiter für den Zeitraum vom 1. September 2014 bis einschließlich 30. November 2014 in Vollzeit und Entgelt nach Entgeltgruppe 3 TVöD als „Probebeschäftigung“ im Eigenbetrieb „Kurverwaltung“ (nachgeordnet Bauhof) einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die Beschäftigungsverhältnisse übernimmt.
