23.07.2014 - 11 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird umfangreich über den Sachverhalt diskutiert. Frau Radtke äußert ihre Auffassung zur stattgefundenen Informationsveranstaltung im Amt Klützer Winkel. Diese war interessant und es konnten sehr gut Argumente ausgetauscht werden. Gut hätte sie es gefunden, wenn die Gemeindevertreter persönlich zu der Veranstaltung eingeladen und wenn die Stellungnahme / Information von Frau Cordes (DEHOGA) als Diskussionsmaterial den Bauausschussmitgliedern zur Kenntnis mitgeschickt worden wären. Unbestritten bleibt in der Diskussion die Bedeutung der Landwirtschaft wegen der ertragreichen Böden in der Region. Dennoch muss auch der allgemeinen Entwicklung im Territorium (Tourismus, Gewerbe, Arbeitsmarkt, Wohnstandorte, Radwege u.a.) Rechnung getragen werden. Hierzu sind bei konkreten Projekten Interessenabwägungen vorzunehmen, in deren Ergebnis ggf. auch landwirtschaftliche Belange zurückgestellt werden müssen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:

 

1. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft nicht, wenn die kleinteilige touristische Entwicklung der Gemeinde Damshagen gesichert bleibt. , da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Gemeinde einschränken würde. Geplante und begonnene investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw.- Lückenschluss von Radwegenetzen, kulturelle Angebote) dürfen nicht verhindert werden.

 

2. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da wenn das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ausschließlich zugunsten der Landwirtschaft ausgerichtet werden ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittelvergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.

 

3. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da wenn eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen nachweislich zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität entlang der Ostseeküste führt.

 

4. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Damshagen sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

8

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage