24.04.2014 - 20 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a im Ortszentrum-Ost zwischen:

-          der Mittelpromenade im Nordosten,

-          dem Muschelweg im Südosten,

-          der Bebauung Ostseeallee Nr. 23 im Südwesten und

-          der Residenz Minervapark im Nordwesten,

bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Vorschriften über die äußere Gestaltung sowie dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

7

Ablehnung:

4

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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